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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. April 2008 - Meggle/HABM - Clover (HiQ mit Kleeblatt)

(Rechtssache T-37/06)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Meggle AG (Wasserburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Raab und H. Lauf)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Weberndörfer)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Clover Corporation Limited (Sydney, Australien)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. November 2005 (Sache R 1130/2004-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meggle AG und der Clover Corporation Limited

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 96 vom 22.4.2006.