Language of document :

Klage, eingereicht am 29. Juli 2022 – QM/Rat

(Rechtssache T-471/22)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Parteien

Kläger: QM (vertreten durch Rechtsanwalt St. Koev)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Klage in ihrer Gesamtheit zulässig und begründet ist, sowie festzustellen, dass sämtliche in ihr angeführten Klagegründe begründet sind;

festzustellen, dass die angefochtenen Rechtsakte teilweise für nichtig erklärt werden können;

den Beschluss (GASP) 2022/849 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien1 in dem Teil für nichtig zu erklären, in dem er den Kläger betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) 2022/840 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien1 in dem Teil für nichtig zu erklären, in dem sie den Kläger betrifft;

dem Rat der Europäischen Union sämtliche Kosten des Klägers, alle Auslagen, Honorare usw. im Zusammenhang mit seiner anwaltlichen Vertretung aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Schwerwiegende Verletzung des Verteidigungsrechts und des Rechts auf ein faires Verfahren.

Zweiter Klagegrund: Nichtbeachtung der Begründungspflicht durch den Rat.

Dritter Klagegrund: Verletzung des Rechts auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

Vierter Klagegrund: Beurteilungsfehler des Rates.

Fünfter Klagegrund: Verletzung des Eigentumsrechts, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Freiheit.

Sechster Klagegrund: Verletzung des Rechts auf normale Lebensbedingungen.

Siebter Klagegrund: Schwere Verletzung des Rechts auf einen guten Ruf.

____________

1 ABl. 2022, L 148, S. 52.

1 ABl. 2022, L 148, S. 8.