Language of document : ECLI:EU:T:2012:194





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. April 2012 –
Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑554/08)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Bereitstellung von technischen, unternehmens‑ und projektbezogenen Beratungsdienstleistungen betreffend Computeranwendungen der Europäischen Union in den Bereichen Zoll, Verbrauchsabgaben und Steuern – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Nichtigkeitsklage – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Auswahl‑ und Zuschlagskriterien – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen –Klagebefugnis – Ausschreibungsverfahren – Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, die sich an ein Bieterkonsortium richtete, das über keine Rechtspersönlichkeit verfügt – Klage einer Gesellschaft, die Mitglied dieses Konsortiums ist – Zulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 31‑33)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe –Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 37, 80, 97)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe –Auswahlkriterien – Verpflichtung, die Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz einzuhalten – Keine Verpflichtung, zwischen den Mindest‑ und Höchstanforderungen an die Nachweise der Leistungsfähigkeit der Bieter einen Spielraum zu lassen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 und 97 Abs. 1; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 135 Abs. 1, 2 und 5) (vgl. Randnrn. 38, 41‑45)

4.                     Unionsrecht – Grundsätze – Vertrauensschutz – Voraussetzungen (vgl. Randnrn. 51, 67)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumte Möglichkeit, mit einem Bieter nach Öffnung der Angebote Kontakt aufzunehmen – Verpflichtung der Kontaktaufnahme, wenn es möglich und erforderlich ist, Erläuterungen betreffend ein Angebot einzuholen – Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und Art. 148 Abs. 3; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 146 Abs. 3 und Art. 148 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 52‑53, 55‑56, 58, 65)

6.                     Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs‑ und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen –Begriff (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2 Abs. 1) (vgl. Randnr. 119)

7.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union –Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, einen Bieter vom Verfahren auszuschließen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat – Bieter, der geltend macht, dass die erfolgreiche Bietergesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine vermeintliche schwere Verfehlung begangen habe – Prüfung der geltend gemachten Tatsachen durch den öffentlichen Auftraggeber – Prima‑facie-Beurteilung – Verpflichtung, bei nicht stichhaltigen Hinweisen auf Betrug diese zurückzuweisen und den Urheber der Anschuldigungen davon in Kenntnis zu setzen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 93 Abs. 1 Buchst. c und Art. 94; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 133) (vgl. Randnrn. 124, 126‑127, 132)

8.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang –Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung im Hinblick auf die Informationen, die der Klägerin im Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung standen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149) (vgl. Randnrn. 136‑139)

9.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klageschrift, die auf Ersatz des von einem Organ der Union verursachten Schadens gerichtet ist (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 162‑163)

10.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 167‑168)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 26. September 2008 nach den Art. 225 EG und 230 EG, mit der das Angebot des von der Klägerin und anderen Gesellschaften gebildeten Konsortiums im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung „TAXUD/2007/AO‑005“ für die Bereitstellung von technischen, unternehmens‑ und projektbezogenen Beratungsdienstleistungen betreffend die gemeinschaftlichen Computeranwendungen in den Bereichen Zoll, Verbrauchsabgaben und Steuern (TIMEA) abgelehnt wurde, und aller folgenden Entscheidungen einschließlich derjenigen, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz nach den Art. 225 EG, 235 EG und 288 EG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.