Language of document : ECLI:EU:T:2015:189





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 25. März 2015 – Slovenská pošta/Kommission

(Rechtssache T‑556/08)

„Wettbewerb – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Slowakische Märkte für herkömmliche Postdienste und für Hybridpostdienste – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG festgestellt wird – Ausschließliches Recht zur Zustellung von Hybridpost – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Begründungspflicht – Anspruch auf rechtliches Gehör – Marktabgrenzung – Ausdehnung eines Monopols – Art. 86 Abs. 2 EG – Rechtssicherheit – Berechtigtes Vertrauen“

1.                     Wettbewerb – Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren – Überwachung des Verhaltens der Mitgliedstaaten – Verteidigungsrechte der Mitgliedstaaten und der Unternehmen – Reichweite (Art. 86 Abs. 1 und 3 EG) (vgl. Rn. 55, 58-61, 66, 90)

2.                     Wettbewerb – Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren – Begründung einer beherrschenden Stellung – Keine automatische Unvereinbarkeit mit Art. 82 EG – Staatliche Maßnahme, durch die eine Gefahr des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung geschaffen wird – Unzulässigkeit in Anbetracht der Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG – Beurteilungskriterien (Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 95-103, 325, 352)

3.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Entscheidung, die eine komplexe wirtschaftliche oder technische Beurteilung erfordert – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Rn. 104-106)

4.                     Beherrschende Stellung – Relevanter Markt – Abgrenzung – Kriterien – Substituierbarkeit der Erzeugnisse oder Dienstleistungen auf der Angebots- und der Nachfrageseite – Postdienste – Märkte für herkömmliche Postdienste und Hybridpostdienste (Art. 82 EG; Mitteilung 97/C 372/03 der Kommission, Rn. 2 und 7) (vgl. Rn. 111, 112, 187-192)

5.                     Wettbewerb – Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren – Befugnisse der Kommission aufgrund ihrer Überwachungspflicht – Ermessen – Wirkung der von der Kommission erlassenen Leitlinien – Selbstbeschränkung ihres Ermessens (Art. 86 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 98/C 39/02 der Kommission) (vgl. Rn. 119, 474)

6.                     Wettbewerb – Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren – Art. 86 Abs. 2 EG – Voraussetzungen für die Anwendung – Beweislast (Art. 86 Abs. 2 EG) (vgl. Rn. 358, 360, 361, 408)

7.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Verpflichtung der Kommission, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Art. 86 Abs. 2 EG und 253 EG) (vgl. Rn. 427, 428, 444, 455, 463, 470)

8.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Entscheidung, die erheblich weiter geht als die frühere Entscheidungspraxis – Ausdrückliche Begründung – Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes – Fehlen (vgl. Rn. 476, 478)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 5912 final der Kommission vom 7. Oktober 2008 betreffend die slowakische Postgesetzgebung über Hybridpostdienste (Sache COMP/39.562 – Slowakisches Postgesetz)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Slovenská pošta a.s. trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Europäischen Kommission, der Cromwell a.s., der Slovak Mail Services a.s., der Prvá Doručovacia a.s. und der ID Marketing Slovensko s.r.o. entstanden sind.

3.

Die Slowakische Republik trägt ihre eigenen Kosten.