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Beschluss des Gerichts vom 7. Oktober 2013 – Roland/HABM – Textiles Well (wellness inspired by nature)

(Rechtssache T-191/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Roland SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Rauscher und Rechtsanwältin C. Onken)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: P. Geroulakos)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Textiles Well (Le Vigan, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Cornu und É. De Gryse)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2012 (Sache R 2552/2010-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Textiles Well SA und der Roland SE, vormals Roland-Schuhe GmbH & Co. Handels KG

Tenor

Die Rechtssache ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten und jeweils die Hälfte der dem Beklagten entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 209 vom 14.7.2012.