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Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – Hamoudi/Frontex

(Rechtssache T-136/22)1

(Außervertragliche Haftung – Verordnung [EU] 2019/1896 – Verpflichtungen von Frontex im Bereich des Schutzes von Grundrechten – Tatsächlicher und sicherer Schaden – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Alaa Hamoudi (Türkei) (vertreten durch Rechtsanwalt F. Gatta)

Beklagte: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (vertreten durch H. Caniard, W. Szmidt und R.-A. Popa als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 268 AEUV beantragt der Kläger den Ersatz des Schadens, der ihm infolge von Verstößen gegen das Unionsrecht entstanden sein soll, die die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) in Bezug auf Maßnahmen, die angeblich von den griechischen Behörden ihm gegenüber getroffen wurden, begangen haben soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1     ABl. C 198 vom 16.5.2022.