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8.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/36


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2013 —  JJ (*1)/Rat

(Rechtssache F-47/13) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2012 - Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern - Interinstitutionelle Übernahme im Laufe des Beförderungsverfahrens, das dem vorausging, während dessen eine eventuelle Beförderungsentscheidung wirksam geworden wäre - Organ, das für die Entscheidung über die Beförderung des übernommenen Beamten zuständig ist)

(2014/C 71/72)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: JJ (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Liste der Beamten der Funktionsgruppe AD aufzunehmen, die für eine Beförderung im Jahr 2012 vorgeschlagen werden

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2.

 JJ (*1) trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die dem Rat der Europäischen Union entstandenen Kosten zu tragen.


(*1)  Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.

(1)  ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 63.