Klage, eingereicht am 20. Januar 2021 – Beveland/EUIPO –Super B (BUCANERO)
(Rechtssache T-29/21)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Beveland SA (Sant Joan les Fonts, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Super B SL (Talavera de la Reina, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Wortmarke BUCANERO – Unionsmarke Nr. 390 641
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. November 2020 in der Sache R 1046/2020-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionswortmarke Nr. 390 641 BUCANERO für alle Waren in den Klassen 32 und 33 ausdrücklich für verfallen zu erklären;
dem EUIPO und der Inhaberin der angefochtenen Marke, der SUPER B SL, sämtliche Kosten des Verfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten des Verfallsverfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen die Art. 18 und 58 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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