Language of document : ECLI:EU:T:2012:566





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 24. Oktober 2012 –
Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑442/11)

„Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Teils bestätigende, teils mitteilende Handlung – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Keine Angabe des gerügten Verhaltens oder Bezifferung des geltend gemachten Schadens – Unzulässigkeit – Schadensersatzklage – Kein Nachweis des Schadens – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Handlung mit rein informativem Charakter – Ausschluss (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 60‑64)

2.                     Nichtigkeitsklage – Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgemäß angefochtene Entscheidung bestätigt wird – Unzulässigkeit – Begriff der bestätigenden Entscheidung – Nach Überprüfung der früheren Entscheidung und auf der Grundlage neuer Gesichtspunkte ergangene Entscheidung – Ausschluss – Beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingelegte Beschwerde – Keine neuen und wesentlichen Tatsachen und keine Überprüfung der Entscheidung (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnrn. 66‑68, 85, 87, 89, 90)

3.                     Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Handlung, die weder bekannt gegeben noch dem Kläger mitgeteilt worden ist – Genaue Kenntnis des Inhalts und der Begründung – Verpflichtung, nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen einer Handlung binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 79)

4.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Nicht hinreichend klare und genaue Klageschrift – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und Art. 48 § 2) (vgl. Randnrn. 92, 96, 99‑101)

5.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast – Schadensersatzklage ohne genaue Angaben zum geltend gemachten Schaden und zum Zusammenhang zwischen diesem Schaden und dem gerügten Verhalten des Gemeinschaftsorgans – Nicht erfüllte Voraussetzungen (Art. 340 AEUV) (vgl. Randnrn. 102‑104, 107, 108, 111, 119, 120, 123, 125)

6.                     Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 146)

Gegenstand

Erstens Klage auf Nichtigerklärung eines Schreibens der Kommission vom 27. Mai 2011, zweitens Klage auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von Schadensersatz und drittens Klage auf Verurteilung der Kommission zur Veröffentlichung einer Mitteilung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.