Amtsblattmitteilung
Klage der Black & Decker Corporation gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 4. Juli 2005
(Rechtssache T-245/05)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Die Black & Decker Corporation mit Sitz in Towson, Maryland (USA), hat am 4. Juli 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Solicitor P. Harris.
Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Atlas Copco Aktiebolag, Stockholm (Schweden)
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. April 2005 (Sache R 723/2004-1) aufzuheben;
das Widerspruchsverfahren B 499 004 für unzulässig zu erklären;
die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren und im Beschwerdeverfahren dem HABM aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Farbige Bildmarke in Schwarz und Gelb mit der Darstellung eines Werkzeugs, das zu den Waren in Klasse 7 gehört (handbetätigte transportable Elektrowerkzeuge u. a).
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:
Atlas Copco Aktiebolag.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Nicht eingetragene Marken und Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr in allen Mitgliedstaaten für Motorwerkzeuge verwendet werden.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs als unzulässig.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Rückverweisung der Sache an die Widerspruchsabteilung.