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Klage, eingereicht am 16. Dezember 2008 - CM Capital Markets / HABM - Carbon Capital Markets (CM Capital Markets)

(Rechtssache T-563/08)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: CM Capital Markets Holding, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Villate Consonni und J. Calderón Chavero)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Carbon Capital Markets Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2008 in der Sache R-015/2008-1 aufzuheben mit der Folge der umfassenden Zurückweisung der beanstandeten Marke;

dem Vorbringen der Klägerin zu folgen;

dem HABM für den Fall, dass es diesen Anträgen entgegentritt und mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: CARBON CAPITAL MARKETS LIMITED.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CARBON CAPITAL MARKETS" (Anmeldung Nr. 4 480 208) für Dienstleistungen der Klasse 36.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftsbildmarke "CAPITAL MARKETS" für Dienstleistungen der Klasse 36.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Falsche Anwendung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.

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