Klage, eingereicht am 16. Dezember 2008 - CM Capital Markets / HABM - Carbon Capital Markets (CM Capital Markets)
(Rechtssache T-563/08)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: CM Capital Markets Holding, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Villate Consonni und J. Calderón Chavero)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Carbon Capital Markets Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2008 in der Sache R-015/2008-1 aufzuheben mit der Folge der umfassenden Zurückweisung der beanstandeten Marke;
dem Vorbringen der Klägerin zu folgen;
dem HABM für den Fall, dass es diesen Anträgen entgegentritt und mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: CARBON CAPITAL MARKETS LIMITED.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CARBON CAPITAL MARKETS" (Anmeldung Nr. 4 480 208) für Dienstleistungen der Klasse 36.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftsbildmarke "CAPITAL MARKETS" für Dienstleistungen der Klasse 36.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Falsche Anwendung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.
____________