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Klage, eingereicht am 17. Juli 2013 – ZZ/EZB

(Rechtssache F-73/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Zentralbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der EZB vom 28. Mai 2013, dem Kläger gegenüber eine disziplinarische Entlassung auszusprechen, und Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 28. Mai 2013, ihm gegenüber eine disziplinarische Entlassung mit Wirkung vom 31. August 2013 auszusprechen, aufzuheben;

demgemäß anzuordnen, dass er in vollem Umfang in seine Aufgaben wiedereingegliedert wird, und zwar mit angemessener Publizität, um seinen guten Ruf wiederherzustellen;

jedenfalls den Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der nach billigem Ermessen mit 20 000 Euro beziffert wird;

alle Kosten zu erstatten.