Language of document :

Urteil des Gerichts vom 19. März 2015 – Chin Haur Indonesia/Rat

(Rechtssache T-412/13)1

(Dumping – Aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern – Ausweitung des endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in China auf diese Einfuhren – Umgehung – Mangelnde Kooperation – Art. 13 und 18 der Verordnung [EG] Nr. 1225/2009 – Begründungspflicht – Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Chin Haur Indonesia, PT (Tangerang, Indonesien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Müller-Ibold und F.-C. Laprévote)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: S. Boelaert im Beistand von Rechtsanwalt R. Bierwagen)

Streithelferinnen zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Brakeland und M. França) und Maxcom Ltd (Plovdiv, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt L. Ruessmann und J. Beck, Solicitor)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht (ABl. L 153, S. 1)

Tenor

Art. 1 Abs. 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates vom 29. Mai 2013 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, wird für nichtig erklärt, soweit er die Chin Haur Indonesia, PT, betrifft.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten der Chin Haur Indonesia sowie seine eigenen Kosten.

Die Europäische Kommission und die Maxcom Ltd tragen ihre eigenen Kosten.

____________

____________

1     ABl. C 274 vom 21.9.2013.