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Klage, eingereicht am 27. November 2009 - Oetker Nahrungsmittel/HABM - Bonfait (Buonfatti)

(Rechtssache T-471/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG (Bielefeld, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Graf von Stosch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bonfait BV

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 2. Oktober 2009 in der Beschwerdesache R 340/2007-4 betreffend den Widerspruch Nr. B 871 121 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke "Buonfatti" für Waren der Klassen 29 und 30 (Anmeldung Nr. 3 939 915)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Bonfait BV

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: insb. die Benelux-Wortmarke "Bonfait" Nr. 393 133 und die Gemeinschaftsbildmarke "Bonfait" Nr. 648 816 für Waren der Klassen 29 und 30

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/20091, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bestehe

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).