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Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2011 - Kommission/Pachtitis

(Rechtssache T-361/10 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung infolge des bei den Zulassungstests erzielten Ergebnisses - Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem EPSO und dem Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und I. Chatzigiannis, dann J. Currall im Beistand der Rechtsanwälte E. Antypas und E. Boutzalas)

Andere Verfahrensbeteiligte: Dimitrios Pachtitis (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Giatagantzidis und K. Kyriazi) und Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Juni 2010, Pachtitis/Kommission (F-35/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen sowie die Herrn Dimitrios Pachtitis im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 301 vom 6.11.2010.