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Berichtigung der Mitteilung im Amtsblatt in der Rechtssache T-309/13

(Amtsblatt der Europäischen Union C 226 vom 3. August 2013, S. 23)

Die Mitteilung im Amtsblatt betreffend die Rechtssache T-309/13, Enosi Mastichoparagogon/HABM – Gaba International (ELMA), muss wie folgt lauten:

Klage, eingereicht am 7. Juni 2013 – Enosi Mastichoparagogon/HABM – Gaba International (ELMA)

(Rechtssache T-309/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Enosi Mastichoparagogon Chiou (Chios, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Malamis)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gaba International Holding AG (Therwil, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 26. März 2013 in der Sache R 1539/2012-4 aufzuheben;

dem HABM und der anderen Beteiligten (Widerspruchsführerin im Verfahren vor der Widerspruchsabteilung und andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM) ihre eigenen Kosten und die Kosten der Markenanmelderin (Klägerin) aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ELMA“ für Waren in Klasse 5 – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft 900 845.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „ELMEX“ für Waren in den Klassen 3, 5 und 21.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.