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Beschluss des Gerichts vom 16. September 2013 – Bouillez/Rat

(Rechtssache T-31/13 P)

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsjahr 2007 − Entscheidung, den Rechtsmittelführer nicht nach Besoldungsgruppe AST 7 zu befördern – Begründungspflicht – Art. 266 AEUV – Art. 45 des Statuts – Widersprüchliche Begründung – Abwägung de

Union (Prozessbevollmächtigte:

M. Bauer und A. Bisch

)GegenstandRechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 14. November 2012, Bouill

ez/Rat (F-75/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urte

ilsTenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.Herr Vincent Bouillez trägt seine eigenen Kosten sowie die dem Rat der Europäischen Union im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.