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Klage, eingereicht am 30. Dezember 2023 – Rain Carbon Germany/EUIPO – Novaresine (NOVARESINE INNOVATION GOES GREEN)

(Rechtssache T-1188/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Rain Carbon Germany GmbH (Castrop-Rauxel, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Fischer und Rechtsanwältin T. Moll)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Novaresine Srl (Lazise, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke NOVARESINE INNOVATION GOES GREEN – Anmeldung Nr. 18 188 539.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. Oktober 2023 in der Sache R 2005/2022-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem gegen alle Waren der angemeldeten Unionsmarke Nr. 18 188 539 eingelegten Widerspruch Nr. B 3 119 195 für alle beanstandeten Waren stattzugeben und die Anmeldung der Unionmarke Nr. 18 188 539 insgesamt zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung(EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Ar. 94 Abs. 1 der Verordnung(EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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