Klage, eingereicht am 26. Dezember 2023 – Bimbo/EUIPO – Guangzhou Danxi Trade (Bimbys)
(Rechtssache T1185/23)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: Bimbo, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Guangzhou Danxi Trade Co. Ltd (Guangzhou, China)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Bimbys – Anmeldung Nr. 18 496 227
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Oktober 2023 in der Sache R 635/20232
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der streitigen Marke ausdrücklich zurückzuweisen;
dem EUIPO und der Streithelferin alle Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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