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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2023 – Bimbo/EUIPO – Guangzhou Danxi Trade (Bimbys)

(Rechtssache T1185/23)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Bimbo, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Guangzhou Danxi Trade Co. Ltd (Guangzhou, China)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Bimbys – Anmeldung Nr. 18 496 227

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. Oktober 2023 in der Sache R 635/20232

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung der streitigen Marke ausdrücklich zurückzuweisen;

dem EUIPO und der Streithelferin alle Kosten des Verfahrens vor dem Gericht sowie die Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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