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Klage, eingereicht am 31. Dezember 2023 – Funline International/EUIPO – MS Trade (AMSTERDAM POPPERS)

(Rechtssache T-1187/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Funline International Corp. (Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika) (vertreten durch Rechtsanwältin S. Hejdová)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MS Trade s. r. o. (Prag, Tschechische Republik)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke AMSTERDAM POPPERS – Unionsmarke Nr. 8 633 984

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2023 in der Sache R 2265/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben; oder

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Antrag auf Erklärung des Verfalls zurückzuweisen;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen)

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