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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. September 2007 - Glaverbel / HABM (Maserung einer Glasoberfläche)

(Rechtssache T-141/06)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung der Maserung einer Glasoberfläche - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlender Nachweis des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Glaverbel SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Möbus und T. Koerl)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: Ó. Mondéjar)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2006 (Sache R 986/2004-4) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung der Maserung einer Glasoberfläche

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Glaverbel SA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006.