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Beschluss des Gerichts vom 3. Februar 2012 - Ecologistas en Acción-CODA/Kommission

(Rechtssache T-359/10)

(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente über den Entwicklungsplan für den Stadtteil Cabanyal in Valencia [Spanien] - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Zugangsverweigerung - Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung - Umweltinformationen -Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Ecologistas en Acción-CODA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Ramos Segarra)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral und P. Costa de Oliveira)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Muñoz Pérez, dann S. Centeno Huerta, abogados del Estado)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2010, dem Kläger den Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend eine Untersuchung der spanischen Behörden in der Sache EU-PILOT 724/09/02 ENVI über den Sonderplan betreffend den Schutz und inneren Umbau für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) zu verweigern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Ecologistas en Acción-CODA trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 288 vom 23.10.2010.