Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2011 - CheapFlights International/HABM - Cheapflights (Cheapflights)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cheapflights - Ältere nationale Bildmarke CheapFlights - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: CheapFlights International Ltd (Ballybofey, Irland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Cheapflights Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: M. Edenborough, QC)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der CheapFlights International Ltd und der Cheapflights Ltd
Tenor
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007-4) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
____________1 - ABl. C 24 vom 30.1.2010.