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Vorabentscheidungsersuchen des Riigikohus (Estland), eingereicht am 5. Dezember 2023 – Maksu- ja Tolliamet/UT

(Rechtssache C-745/23, Alenopik1 )

Verfahrenssprache: Estnisch

Vorlegendes Gericht

Riigikohus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Maksu- ja Tolliamet

Kassationsbeschwerdegegnerin: UT

Vorlagefrage

Wie ist der Wechselkurs festzulegen, auf dessen Grundlage der Wert von Barmitteln im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 2018/16721 des Europäischen Parlaments und des Rates festzustellen ist, wenn es sich um eine Währung handelt, deren Wechselkurs nicht von der Europäischen Zentralbank veröffentlicht wird?

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1     Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1     Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (ABl. 2018, L 284, S. 6).