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Klage, eingereicht am 11. September 2017 – L/Parlament

(Rechtssache T-156/17)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: L (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. Coutant Peyre)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am 24. Juni 2016 ergangene und ihm am 25. Juli 2016 zugestellte Entscheidung des Europäischen Parlaments, ihn zu entlassen, aufzuheben,

das Europäische Parlament zum Ersatz des immateriellen Schadens in Höhe von 100 000 Euro zu verurteilen und

dem Europäischen Parlament die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger neun Klagegründe geltend:

Verstoß gegen den Grundsatz des Schutzes von Hinweisgebern nach den Art. 22a und 22b des Beamtenstatuts, gegen Art. 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung und gegen das betreffende Interesse der Union.

Begründungsmangel.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Verletzung der Fürsorgepflicht.

Nichtbeantwortung seines gemäß Art. 24 gestellten Beistandsantrags durch das Europäische Parlament, Verstoß gegen die Verteidigungsrechte, Verstoß gegen das Recht auf Vermittlung.

Verstoß gegen das Recht auf Zugang zu den gegen den Kläger verwendeten Dokumenten.

Ermessensmissbrauch.

Missbräuchliche Entlassung.

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