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Beschluss des Gerichts vom 5. Mai 2011 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-402/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten - Verfahren zur Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 20. Juli 2009, Marcuccio/Kommission (F-86/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Kommission im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens entstanden sind.

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1 - ABl. C 297 vom 5.12.2009.