Beschluss des Gerichts vom 6. Juli 2010 - Marcuccio/Gerichtshof
(Nichtigkeitsklage - Ablehnung eines Schadensersatzantrags durch den Gerichtshof - Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verweisungsbeschluss - Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung - Schadensersatzklage - Zustellung einer Rechtsmittelschrift an den ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers - Fehlen eines Schadens - Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jegliche Grundlage fehlt)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. Placco)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Gerichtshofs über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine Unregelmäßigkeit bei der Zustellung der Rechtsmittelschrift in der Rechtssache T-20/09 P an Herrn Marcuccio entstanden sein soll, und auf Schadensersatz
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Luigi Marcuccio trägt die Kosten.
Der Streithilfeantrag der Europäischen Kommission ist erledigt.
____________1 - ABl. C 297 vom 5.12.2009.