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Beschluss des Gerichts vom 6. Juli 2010 - Marcuccio/Gerichtshof

(Rechtssache T-401/09)1

(Nichtigkeitsklage - Ablehnung eines Schadensersatzantrags durch den Gerichtshof - Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verweisungsbeschluss - Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung - Schadensersatzklage - Zustellung einer Rechtsmittelschrift an den ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers - Fehlen eines Schadens - Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jegliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. Placco)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Gerichtshofs über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine Unregelmäßigkeit bei der Zustellung der Rechtsmittelschrift in der Rechtssache T-20/09 P an Herrn Marcuccio entstanden sein soll, und auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt die Kosten.

Der Streithilfeantrag der Europäischen Kommission ist erledigt.

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1 - ABl. C 297 vom 5.12.2009.