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Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 21. Mai 2012 - Salzburger Flughafen GmbH gegen Umweltsenat

(Rechtssache C-244/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Salzburger Flughafen GmbH

Belangte Behörde: Umweltsenat

Mitbeteiligte Partei: Landesumweltanwalt von Salzburg

Weitere Partei: Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorlagefragen

Steht die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 19852, in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 85/337) einer nationalen Regelung entgegen, welche die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für (nicht die Piste betreffende) Infrastrukturarbeiten an einem Flughafen, nämlich die Errichtung eines Terminals und die Erweiterung des Flughafenareals zur Errichtung weiterer Anlagen (insbesondere von Hangars, Gerätehallen und Parkflächen) ausschließlich davon abhängig macht, dass dadurch eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20.000 pro Jahr zu erwarten ist?

Bei Bejahung der Frage 1:

Verlangt und ermöglicht es die Richtlinie 85/337 - in Ermangelung nationaler Vorschriften - im Wege ihrer unmittelbaren Anwendung (unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele und der Kriterien ihres Anhangs III) die Umweltverträglichkeit eines unter Frage 1 näher ausgeführten, unter Anhang II fallenden Vorhabens zu prüfen?

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1 - Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; ABl. L 175, S. 40.

2 - Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; ABl. L 73, S. 5.