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Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2010 - Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA

(Rechtssache T-439/08)1

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Jean-Monnet-Exzellenzzentrums an der Universität Zypern - Von einem Dritten stammende Dokumente - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Unzulässigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit - Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Ausnahme zum Schutz geschäftlicher Interessen - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kalliope Agapiou Joséphidès (Nikosia, Zypern) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Joséphidès)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Owsiany-Hornung und G. Rozet) und Exekutivagentur "Bildung, Audiovisuelles und Kultur" (EACEA) (Prozessbevollmächtigter: H. Monet)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EACEA vom 1. August 2008 über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Jean-Monnet-Exzellenzzentrums an der Universität Zypern und der Entscheidung C(2007)3749 der Kommission vom 8. August 2007 betreffend eine Einzelentscheidung zur Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen, Teilprogramm Jean Monnet

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Kalliope Agapiou Joséphidès trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 237 vom 20.12.2008.