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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. Juni 2015 – CX/Kommission

(Rechtssache F-5/14)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarstrafe – Entfernung aus dem Dienst – Keine Anhörung des betroffenen Beamten durch die Anstellungsbehörde – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CX (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. h des Anhangs IX des Statuts aufgrund einer internen Untersuchung, der eine gegen ein Unternehmen gerichtete Untersuchung des OLAF vorausgegangen war, ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst zu entfernen, und Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der entstanden sein soll

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 16. Oktober 2013, mit der die Europäische Kommission gegen CX die Strafe der Entfernung aus dem Dienst ohne zeitweilige Kürzung der Ruhegehaltsansprüche verhängt hat, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der CX entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache F-5/14 R verurteilt.

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1     ABl. C 85 vom 22.3.2014, S. 27.