Language of document : ECLI:EU:T:2014:972





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 19. November 2014 –

European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki/Europol

(Rechtssachen T‑40/12 und T‑183/12)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von IT‑Dienstleistungen betreffend ein Dokumentenverwaltungssystem und ein Unternehmensintranetportal – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Begründungspflicht – Gleichbehandlung – Transparenz – Verhältnismäßigkeit – Außervertragliche Haftung“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Unzureichende Begründung – Rüge, die in jedem Stadium des Verfahrens vorgebracht werden kann (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Rn. 37)

2.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftlichen Antrag die Merkmale und relativen Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Zuschlagsempfängers mitzuteilen – Beurteilung anhand der der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 38-41)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 46)

4.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Klagegrund, der erstmals im Stadium der Erwiderung geltend gemacht wurde – Unzulässigkeit – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes geltend gemachten Rügen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2 Unterabs. 1) (vgl. Rn. 51)

5.                     Gerichtliches Verfahren – Vorlegung von Beweisen – Frist – Verspätete Benennung von Beweismitteln – Voraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 1) (vgl. Rn. 64, 65)

6.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Umfang – Berücksichtigung der vom Bieter vorgenommenen Änderungen eines Angebots durch den öffentlichen Auftraggeber – Unzulässigkeit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1 und 99; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 148 Abs. 3) (vgl. Rn. 83, 103-105)

7.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter und des Grundsatzes der Transparenz – Umfang – Pflicht, die Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, genau und eindeutig zu formulieren (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 Abs. 1; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission) (vgl. Rn. 114)

8.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Pflicht eines Organs, seine Befugnis zur Kontaktaufnahme mit einem Bieter nach Öffnung der Angebote auszuüben – Voraussetzung – Ausübung unter Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 und 92; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 148 Abs. 3) (vgl. Rn. 135)

9.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unverzichtbare Prozessvoraussetzung (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 147, 148)

10.                     Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Natürliche oder juristische Personen – Klage, die geeignet ist, dem Kläger einen Vorteil zu verschaffen – Klage eines vor der Vergabephase ausgeschlossenen Bieters gegen eine Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags – Unzulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Rn. 150-153)

11.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer dieser Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 161)

Gegenstand

In der Rechtssache T‑40/12 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung von Europol vom 22. November 2011, mit der das Angebot der Klägerinnen im Rahmen der Ausschreibung D/C3/1104 betreffend ein System zum Unternehmensmanagement (Verwaltung von Dokumenten, Akten und Unternehmensabläufen) und ein Unternehmensintranetportal (ABl. 2011/S 134-222044) abgelehnt wurde, und in der Rechtssache T‑183/12 Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung von Europol, den öffentlichen Auftrag, der Gegenstand der genannten Ausschreibung war, an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Ersatz des Schadens infolge des Verlusts einer Chance für die Klägerinnen, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten

Tenor

1.

Die Rechtssachen T‑40/12 und T‑183/12 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2.

Die Klagen werden abgewiesen.

3.

Die European Dynamics Luxembourg SA und die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Polizeiamts (Europol).