Language of document : ECLI:EU:C:2006:765

Rechtssache C-13/06

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

gegen

Hellenische Republik

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Befreiungen – Artikel 13 Teil B Buchstabe a – Versicherungsumsätze – Einrichtung, die Beistandsleistungen im Straßenverkehr anbietet“

Leitsätze des Urteils

Steuerrecht – Harmonisierung – Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie

(Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil B Buchstabe a)

Ein Mitgliedstaat verstößt gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 13 Teil B Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, wenn er Beistandsleistungen im Straßenverkehr, zu deren Erbringung an ihre Mitglieder gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrags durch diese sich eine Einrichtung für den Fall verpflichtet, dass das von ihr gedeckte Risiko einer Panne oder eines Unfalls eintritt, der Umsatzsteuer unterwirft. Denn solche Dienstleistungen fallen unter den Begriff „Versicherungsumsätze“ im Sinne der genannten Vorschrift und sind daher von der Mehrwertsteuer zu befreien.

(vgl. Randnrn. 14-15 und Tenor)