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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2023 – Interapothek/EUIPO – Q4 Media (miababy)

(Rechtssache T-1169/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Interapothek, SA (Santomera, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwältin M. González Aleixandre)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Q4 Media (Poiana Câmpina, Rumänien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke miababy – Anmeldung Nr. 18 507 117

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Oktober 2023 in der Sache R 1529/2023-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Beklagten ihre Kosten aufzuerlegen;

hilfsweise (falls die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer dem Verfahren als Streithelferin beitritt), dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gesamtschuldnerisch die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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