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Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 11. Juni 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs – Deutschland) – ratiopharm GmbH/Novartis Consumer Health GmbH

(Rechtssache C-786/18)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Binnenmarkt – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Werbung – Art. 96 – Abgabe von Gratismustern verschreibungspflichtiger Arzneimittel nur an die zur Verschreibung berechtigten Personen – Ausschluss der Apotheker von der Abgabe – Unanwendbarkeit auf die Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel – Folgen für die Mitgliedstaaten)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: ratiopharm GmbH

Beklagte: Novartis Consumer Health GmbH

Tenor

Art. 96 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es pharmazeutischen Unternehmen nicht erlaubt, Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abzugeben. Dagegen steht diese Bestimmung der Abgabe von Gratismustern nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker nicht entgegen.

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1     ABl. C 112 vom 25.3.2019.