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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Citicorp gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, eingereicht am 15. September 2003

(Rechtsache T-320/03)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die Citicorp, New York (USA), hat am 15. September 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Dr. V. von Bomhard, Dr. A. Pohlmann und Dr. A. Renck.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Juni 2003 (Sache R 85/2002-3) aufzuheben;

(dem Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Marke:            Wortmarke "LIVE RICHLY" ( Anmeldung

                        Nr. 2112647.

Waren oder Dienstleistungen:"Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Immobiliengeschäfte; insbesondere Bankdienstleistungen; Kreditkarten; Kredite und Finanzierungen für Geschäfts- und Privatkunden; Dienstleistungen eines Immobilien- oder Hypothekenmaklers; Fonds-, Immobilien- und Treuhandverwaltung, -planung und -beratung; Geldanlagen und Beratung in Bezug auf Geldanlagen; Effektengeschäfte und Handelsdienstleistungen zur Ermöglichung sicherer Finanztransaktionen; Versicherungsdienstleistungen; insbesondere Abschluss und Verkauf von Sach-, Schaden- und Lebensversicherungen sowie Rentenverträgen" (Klasse 36).

Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung:Ablehnung der Eintragung durch den

                        Prüfer.

Klagegründe:Verletzung der Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und 73 Sätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

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