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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 7. Juli 2006 - Juchem u. a. / Parlament und Rat

(Rechtssache T-321/03)1

(Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Verkehr mit Mischfuttermitteln - Tatsächlicher Schaden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Juchem GmbH (Eppelborn, Deutschland) und die anderen 223 Kläger, deren Namen im Anhang zum Beschluss aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Waelbroeck und N. Rampal)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Waldherr und M. Moore) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Balta und F. Ruggeri Laderchi, dann M. Balta und Z. Kupčová)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: W.-D. Plessing und M. Lumma) und Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und B. Doherty)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Ersatz des den Klägern angeblich durch die Richtlinie 2002/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 91/357/EWG der Kommission (ABl. L 63, S. 23) entstandenen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger sowie das Parlament und der Rat tragen ihre eigenen Kosten.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 275 vom 15.11.2003.