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Klage, eingereicht am 7. August 2008 - Aldi Einkauf / HABM - Goya Importaciones y Distribuciones (4 OUT Living)

(Rechtssache T-307/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Lützenrath, U. Rademacher, L. Kolks und C. Fürsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Goya Importaciones y Distribuciones SL (Cuarte de Huerva, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Mai 2008 in der Sache R 1199/2007-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "4 OUT Living" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 28.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische eingetragene Bildmarke Nr. 2 604 969 "Living & Co" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 16, 18, 21, 25, 34 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft eine Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken bejaht habe.

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