Language of document : ECLI:EU:T:2009:329





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 15. September 2009 – Parfums Christian Dior/HABM – Consolidated Artists (MANGO adorably)

(Rechtssache T-308/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MANGO adorably – Ältere nationale und internationale Wortmarken J’ADORE und ADIORABLE – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Gefahr der Ausnutzung der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung des Rates Nr. 40/94, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 49-50)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken (Verordnung des Rates Nr. 40/94, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 62-64)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Mai 2008 (Sache R 1162/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Parfums Christian Dior und der Consolidated Artists BV

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Consolidated Artists BV

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke MANGO adorably für Waren in Klasse 3

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Parfums Christian Dior

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Französische Eintragung Nr. 33209849 der Wortmarke ADIORABLE für Waren in Klasse 3, französische Eintragung Nr. 94536564 der Wortmarke J’ADORE für verschiedene Waren, darunter Waren in Klasse 3, internationale Eintragung Nr. 811001 der Wortmarke ADIORABLE für verschiedene Waren, darunter Waren in Klasse 3, und internationale Eintragung Nr. 687422 der Wortmarke J’ADORE für verschiedene Waren, darunter Waren in Klasse 3

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Parfums Christian Dior trägt die Kosten.