Klage, eingereicht am 4. August 2020 – „Rezon“/EUIPO (imot.bg)
(Rechtssache T-487/20)
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Parteien
Klägerin: „Rezon“ OOD (Sofia, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Yordanova-Harizanova)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Unionsbildmarke „imot.bg“ – Anmeldung Nr. 18 001 398.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. Juni 2020 in der Sache R 2270/2019-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Eintragung der streitgegenständlichen Marke anzuordnen;
dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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