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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 - Olive Line International / HABM -Knopf (o-live)

(Rechtssache T-485/07)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Olive Line International SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Koch Moreno)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Reinhard Knopf (Malsch, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2007, mit der die Beschwerde gegen die Zulassung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 219 193 zur Eintragung zurückgewiesen wurde, nicht mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke vereinbar ist;

dem Beklagten und gegebenenfalls dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Reinhard Knopf.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "o-live" für Waren der Klassen 29, 30, 31 und 33 - Anmeldung Nr. 3 219 193.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationales Zeichen "Olive lines" für Tätigkeiten des Zwischenhandels.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des gesamten Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen der älteren nicht eingetragenen Marke mit nicht nur örtlicher Bedeutung und der angemeldeten Marke Verwechslungsgefahr bestehe.

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