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Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 – Duravit u. a./Kommission

(Rechtssache T-364/10)1

(Wettbewerb – Kartelle – Belgischer, deutscher, französischer, italienischer, niederländischer und österreichischer Markt für Badezimmerausstattungen – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Koordinierung von Preiserhöhungen und Austausch sensibler Geschäftsinformationen – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – Beweislast – Geldbußen – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Gesetzmäßigkeit der Strafen)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Duravit AG (Hornberg, Deutschland), Duravit SA (Bischwiller, Frankreich), Duravit BeLux SPRL/BVBA (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Bechtold, U. Soltész und C. von Köckritz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und A. Antoniadis als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt P. Thyri)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union, (Prozessbevollmächtigte: M. Simm und F. Florindo Gijón)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses K(2010) 4185 endg. der Kommission vom 23. Juni 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39092 – Badezimmerausstattungen) und, hilfsweise, Herabsetzung der mit diesem Beschluss gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße

Tenor

Art. 1 Abs. 1 Nr. 8 des Beschlusses K(2010) 4185 endg. der Kommission vom 23. Juni 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39092 – Badezimmerausstattungen) wird insoweit für nichtig erklärt, als die Europäische Kommission darin feststellt, dass sich die Duravit AG, die Duravit BeLux SPRL/BVBA und die Duravit SA an einer Zuwiderhandlung in Italien, Österreich und den Niederlanden beteiligt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Duravit AG, die Duravit BeLux und die Duravit SA tragen drei Viertel ihrer Kosten.

Die Kommission trägt ein Viertel der Kosten der Duravit AG, der Duravit BeLux und der Duravit SA sowie ihre eigenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

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1     ABl. C 288 vom 23.10.2010.