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Klage, eingereicht am 6. August 2012 - Aleris/HABM - Carefusion 303 (ALARIS)

(Rechtssache T-353/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Aleris Holding AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Kylhammar und K. Westerberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Carefusion 303, Inc. (San Diego, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Mai 2012 (R 334/2011-5) sowie Nr. 2 des Tenors der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufzuheben und eine dem Antrag der Klägerin entsprechende Entscheidung zu erlassen;

der anderen Beteiligten als der unterlegenen Partei sämtliche der von der Klägerin im Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung, der Beschwerdekammer und dem Gericht verauslagten Kosten und Gebühren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke "ALARIS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 10, 37 und 42 - Gemeinschaftsmarke Nr. 571521.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die im Verfahren zur Erklärung des Verfalls wegen Nichtbenutzung anzuwendenden tragenden Grundsätze. Verstoß gegen die Art. 15 und 9 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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