Urteil des Gerichts vom 11. September 2013 – L/Parlament
(Rechtssache T-317/10 P)1
(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Unbefristeter Vertrag – Entlassungsentscheidung – Begründungspflicht – Vertrauensverlust)
Verfahrenssprache: Litauisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: L (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Sèbe und V. Sviderskis, dann Rechtsanwalt A. Sèbe)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Seyr, K. Zejdová und L. Mašalaitė-Chouteau, dann S. Seyr, K. Zejdová und S. Milius, schließlich S. Seyr und S. Alves)GegenstandRechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union [vertraulich] , gericht
und V. Svi
derskis, dann Rechtsanwalt A. Sèbe)Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Seyr,
der T
atsachenfeststellungen und des offensichtlichen Beurteilungsfehlers zurückgewiesen sowie festgestellt wird, der Rechtsmittelführer habe nicht beantragt, dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.Im Übrigen wird die Klage von Herrn L vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache [vertraulich] abgewiesen.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten sowohl im ersten Rechtszug als auch im Rec
htsmittelverfahren.
________________________1 ABl. C 340 vom 19.11.2011