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Urteil des Gerichts vom 10. Januar 2024 – VN/Kommission

(Rechtssache T-159/23)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Krankheitsurlaub – Unbefugtes Fernbleiben vom Dienst – Einbehaltung von Bezügen – Grundsatz der Unparteilichkeit – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Höhere Gewalt – Fürsorgepflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: VN (vertreten durch Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch T. Bohr und L. Vernier als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 6. Juli 2022, mit der festgestellt wurde, dass er am 10. Juni 2022 unbefugt dem Dienst ferngeblieben sei, was eine Einbehaltung der Bezüge für einen Tag zur Folge hatte, und zum anderen den Ersatz des Schadens, der ihm entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

VN trägt die Kosten.

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1     ABl. C 179 vom 22.5.2023.