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Beschluss des Gerichts vom 23. Januar 2024 – PS/EAD

(Rechtssache T-4/23)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Änderung des Dienstorts – Haftung – Enger Zusammenhang mit dem Aufhebungsantrag – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: PS (vertreten durch Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (vertreten durch A. Ireland, R. Coesme und S. Falek als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 30. September 2022, mit der seine Beschwerde vom 20. Mai 2022 zurückgewiesen wurde, und, soweit erforderlich, der Entscheidung des EAD vom 22. Februar 2022, mit der sein Schadensersatzantrag vom 20. Oktober 2021 zurückgewiesen wurde, und zum anderen den Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm durch die Entscheidung des EAD, ihn in Brüssel (Belgien) dienstlich zu verwenden, entstanden sein soll.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

PS trägt die Kosten.

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1     ABl. C 127 vom 11.4.2023.