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Beschluss des Gerichts vom 16. Januar 2024 – Kaili/Parlament und Europäische Staatsanwaltschaft

(Rechtssache T-46/23)1

(Nichtigkeitsklage – Institutionelles Recht – Mitglied des Parlaments – Antrag der Europäischen Generalstaatsanwältin auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität – Entscheidung der Präsidentin des Parlaments, diesen Antrag dem Plenum des Parlaments mitzuteilen und ihn an den Rechtsausschuss zu überweisen – Nicht anfechtbare Handlungen – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Eva Kaili (Ixelles, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäisches Parlament (vertreten durch N. Lorenz und A.-M. Dumbrăvan als Bevollmächtigte), Europäische Staatsanwaltschaft (vertreten durch L. De Matteis, C. Charalambous und E. Farhat als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung erstens des Antrags der Europäischen Generalstaatsanwältin vom 15. Dezember 2022 auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität der Klägerin und zweitens der Entscheidung der Präsidentin des Parlaments, diesen Antrag dem Parlament mitzuteilen und ihn an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Eva Kaili trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Staatsanwaltschaft.

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1     ABl. C 112 vom 27.3.2023.