Language of document :

Klage, eingereicht am 28. Januar 2008 - Fusco / HABM - Fusco International (FUSCOLLECTION)

(Rechtssache T-48/08)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Kläger: Vincenzo Fusco (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin B. Saguatti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Antonio Fusco International SA Luxemburg, Zweigniederlassung Lugano (Lugano, Schweiz)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 24. Oktober 2007 aufzuheben und dahin abzuändern, dass seine bei der Beschwerdekammer eingelegte Beschwerde begründet und dem Widerspruch folglich stattzugeben ist.

dem Harmonisierungsamt und gegebenenfalls der Streithelferin Antonio Fusco International SA die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Antonio Fusco International SA, Luxemburg, Zweigniederlassung Lugano.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke FUScollection (Anmeldung Nr. 1 503 366) für Waren der Klassen 9, 18 und 25.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke (Nr. 727 375) und italienische Marke (Nr. 489 262) "ENZO FUSCO" für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.

____________