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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2009 - Michail/Kommission

(Rechtssache T-49/08 P)1

(Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren 2003 - Vergabe einer Note für Verdienste bei Fehlen von zu erfüllenden Aufgaben - Immaterieller Schaden - Begründungspflicht des Gerichts für den öffentlichen Dienst)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Christos Michail (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Meïdanis)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann im Beistand von Rechtsanwalt E. Bourtzalas)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 22. November 2007, Michail/Kommission (F-67/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 22. November 2007, Michail/Kommission (F-67/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 107 vom 26.4.2008.