Language of document : ECLI:EU:T:2010:220





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 2. Juni 2010 – Procaps/HABM – Biofarma (PROCAPS)

(Rechtssache T‑35/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PROCAPS – Ältere nationale und internationale Wortmarken PROCAPTAN – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 62, 66-67)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. November 2008 (Sache R 867/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Biofarma SAS und der Procaps, SA

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Procaps, SA

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke PROCAPS für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 35, 39, 40 und 44 – Markenanmeldung Nr. 3519394

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Biofarma SAS

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Nationale und internationale Wortmarke PROCAPTAN für Waren der Klasse 5

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Teilweise Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Procaps, SA trägt die Kosten.