Language of document : ECLI:EU:T:2007:64





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2007 – SP Entertainment Development/Kommission

(Rechtssache T‑44/05)

„Staatliche Beihilfen – Anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit“

Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen (Art. 88 Abs. 2 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 19-22, 25)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung, die in einem Schreiben der Kommission vom 20. Oktober 2004 über die Rückforderung der der Space Park Development GmbH & Co. KG von den deutschen Behörden gewährten staatlichen Beihilfe enthalten sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerin, die SP Entertainment Development GmbH, trägt die gesamten Kosten.